Wacky Warning Advises

Letzte Woche wurden von M-LAW die neuen Glanzlichter von Sicherheitshinweisen auf diversen Produkten vorgestellt und gekürt. Ihren Ursprung haben diese Hinweise in der Furcht so mancher Hersteller, dass ein Kunde sie auf Schadensersatz verklagen könnte (was wohl auch sehr häufig geschieht), auch wenn er das Produkt grob fahrlässig benutzt, dem gesunden Menschenverstand abgeschworen hat oder einfach nur an die schnelle Million kommen will.
Der glückliche Gewinner in diesem Jahr war der Hersteller einer Waschmaschine mit dem Hinweis:

“Do not put any person in this washer.”

Es fehlt mir jedoch noch der hinweis, dass ebenfalls keine Tiere reingestopft werden sollten… aber da kommt bestimmt nach der ersten Klage.

Auf den Plätzen zwei (mein persönlicher Favorit) und drei (gab’s auch schon mit Katze) folgen:

“Never use a lit match to check fuel level.”

“Don’t try to dry your phone in a microwave oven.”

Gewinner des Wacky Warning Label 2007 - Bild: M-LAW
Auszeichnungen für den beklopptesten Warnhinweis in den Vorjahren gab es für solche Kapriolen wie:
Never iron clothes while they are being worn” (Bügeleisen), “May irritate eyes” (Pfefferspray) oder “Never remove food or other items from the blades while the product is operating” (Küchenmaschine).
Etwas sprachlos war ich ja auch bei dem Hinweis, den es auf einer Toilettenbürste gegeben haben soll: “Do not use for personal hygiene.”

Gratulieren muss man dem Hersteller eines Abflussreinigers. Der hat es geschafft, alles in einem wunderschönen Satz zusammenzufassen: If you do not understand, or cannot read, all directions, cautions and warnings, do not use this product.
Allerdings stellt sich hier noch die Frage, was tun, wenn der Kunde tatsächlich nicht lesen kann…

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