Überwachung
Jetzt ist es “endlich” durch: Die USA bekommen unsere Fluggastdaten (PNR), zwar nur 19 der ursprünglich geplanten 34 Daten pro Person, aber auch das ist schon zu viel.
Der PNR-Datensatz enthält neben Angaben über den Flug, die Buchungsklasse, das Reisebüro eine ganze Reihe von Angaben über den Passagier, wie Name, Adresse, Telefonnummer, Zahlungsart, Vielflieger-Nummer, E-Mail-Adresse, Kreditkartennummer, Angaben über nicht angetretene Flüge in der Vergangenheit, Nummern der Gepäckanhänger, …
Im einzelnen sind/waren die folgende Daten, die bis auch an die Behörden der USA übermittelt wurden (hiervon werden nun 15 gestrichen):
- PNR-Buchungscode (Record Locator)
- Datum der Reservierung
- Geplante Abflugdaten
- Name
- Andere Namen im PNR
- Anschrift
- Zahlungsart
- Rechnungsanschrift
- Telefonnummern
- Gesamter Reiseverlauf für den jeweiligen PNR
- Vielflieger-Eintrag (beschränkt auf abgeflogene Meilen und Anschrift(en))
- Reisebüro
- Bearbeiter
- Codeshare-Information im PNR
- Reisestatus des Passagiers
- Informationen über die Splittung/Teilung einer Buchung
- E-Mail-Adresse
- Informationen über Flugscheinausstellung (Ticketing)
- Allgemeine Bemerkungen
- Flugscheinnummer
- Sitzplatznummer
- Datum der Flugscheinausstellung
- Historie über nicht angetretene Flüge (no show)
- Nummern der Gepäckanhänger
- Fluggäste mit Flugschein aber ohne Reservierung (Go show)
- Spezielle Service-Anforderungen (OSI - Other Service Information/SSR - Special Service Requests)
- Spezielle Service-Anforderungen (SSISpecial Service Information - Special Service Information/SSRSpecial Service Requests - Special Service Requests)
- Information über den Auftraggeber (received from)
- Alle Änderungen der PNR-History
- Zahl der Reisenden im PNR
- Sitzplatzstatus
- Flugschein für einfache Strecken (one-way)
- Etwaige APIS-Informationen
- ATFQ-Felder (automatische Tarifabfrage)
Die dürfen sie jetzt auch noch 15 Jahre (in Worten fünfzehn!) speichern.
Die Regelspeicherdauer beträgt nun 7 Jahre, d.h. auf die Daten kann 7 Jahre “aktiv” zugegriffen werden und zwar von jeder im “Anti-Terror-Kampf” involvierte US-Behörde. Danach nur mit Zustimmung eines “ranghohen Beamten des US-Heimatschutzministeriums” - aber was macht das für einen Unterschied? Wer garantiert diese Regelung? Und wieso auf einmal 7 Jahre und nicht wie ursprünglich geplant nur 3,5 Jahre?
Natürlich möchte unser eigener Big Brother aka Schäuble, dass auch bei uns bzw. in Europa in Zukunft Daten von Fluggästen gesammelt, gespeichert und zwischen Behörden ausgetauscht werden sollen. Als Begründung wird - wie üblich - eine anhaltende Terrorgefahr genannt. Eine für solche Sicherheitsfanatiker äußerst strapazierte Rechtfertigung. Ich fühle mich allerdings mehr durch die Einschränkung unserer Freiheit bedroht. Siehe hierzu auch Vorratsdatenspeicherung.
Am Ende hilft nur eines: Nicht mehr in die USA fliegen! Oder überhaupt nicht mehr fliegen und nur noch per Auto oder Bahn (Ticket bar bezahlen!) reisen!
Noch ein weiteres Überwachungsabkommen wurde zwischen den USA und der EU abgeschlossen: Diesmal geht es um die Übermittlung von Bankdaten via SWIFT (Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication). Auch hier werden die Daten angeblich nur zum Zweck der Terror-Bekämpfung genutzt… wer’s glaubt…
Mehr Informationen gibt es auch beim Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit

Fachfrau
Kommentar vom 4. Juli 2007Mit bar zahlen kommt man heute nicht sehr weit. leider.
Wahoonie
Kommentar vom 6. Juli 2007stimmt auch wieder, aber manchmal hat man ja leute mit, die plastik-geld dabei haben