18 Monate wegen Holocaust-Leugnung

Das Wiener Oberlandesgericht hat das vor 15 Jahren gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik gefällte Urteil (18monatige Haftstrafe) bestätigt.
Gegen das erste Urteil von 1992 legte Honsik Berufung ein und setzte sich nach Spanien ab, das Berufungsverfahren in Folge dessen abgebrochen. Als der Kerl schließlich im vergangenen August in Spanien verhaftet werden konnte, setzten sich die Mühlen der Justiz wieder in Gang.

Auf könnte ein weiteres Strafverfahren zukommen, denn von Spanien aus hat er sich weiterhin mit seinem Thema beschäftigt und wild im Internet publiziert. Auf seiner Homepage befanden sich auch Inhalte, die nach Einschätzung von Rechtsexperten mit den Bestimmungen des Verbotsgesetzes fallen, das in Österreich das Leugnen oder Verharmlosen nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe stellt.

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