Online-Durchsuchungen
Das Bundesverfassungsgericht hat über das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz geurteilt und dabei auch über die umstrittene Online-Durchsuchung befunden. Es knüpfte das Ausspähen von Computern an strenge Bedingungen. Nur die Bedrohung von Leib, Leben und Freiheit der Person oder die Bedrohung der staatlichen Grundlagen oder der Existenz der Menschheit rechtfertigen den Einsatz von heimlichen Durchsuchungen. Die Regierung muss nun das geplante Gesetz entsprechend formulieren. Außerdem hob das Gericht ein neues Grundrecht auf „Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme“ aus der Taufe.
Verfassungsgericht fällt Urteil zu Online-Durchsuchungen
Da soll nochmal jemand sagen, wir bräuchten die Stasi wieder… wir haben längst was besseres!

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