Oder:
Die Mär der kirchlichen Finanzierung sozialer Projekte
Als Leiter des katholischen Ressorts Christ und Welt der konservativ-christlichen Wochenzeitung “Rheinischer Merkur” muss Rudolf Zewell die von den bayerischen Grünen angezettelte Diskussion um das Konkordat des Freistaates mit den Kirchen natürlich thematisieren.
Nach pflichtgemäßer Auflistung aller Grünen Gräueltaten gegen die armen Gläubigen (Religionsunterricht nicht als Pflichtfach, keine Kreuze mit angenagelten Leichnamen aka Kruzifixe in Klassenzimmern) klärt Zewell den Leser auf, auf welche “Privilegien”* der Kirchen die Grünen nun ihren Angriff starten.
Bei diesen (angeblichen) “Privilegien”, so erfahren wir, handele es sich um die vielen Aufgaben, die die Kirchen im sozialen Bereich übernehmen, von denen alle Bürger im Freistaat profitieren. Um Schulen und Kindergärten und Leistungen für den Denkmalschutz.
(Rheinischer Merkur Nr. 35, 28.08.2008).
Tja… was soll man dazu sagen? Es handelt sich hier um das schöne (und abgedroschene) Argument, dass die Kirchen, egal ob katholisch oder evangelisch, all ihre sozialen Projekte selbst finanzierten und das soziale System in Deutschland ohne die beiden Kirchen zusammenbrechen würde. *gähn*
Schön wär es ja, wenn die Kirchen das tatsächlich täten. Aber da vergisst** jemand, dass die sozialen Projekte der Kirchen (egal ob in Bayern oder im restlichen Bundesgebiet) zum größten Teil durch die öffentliche Hand finanziert werden.
Das Kirchensteueraufkommen im Jahr 2007 betrug ca. 9 Milliarden Euro. Davon entfielen etwa 4,8 Milliarden Euro auf die Katholen und 4,2 Milliarden Euro auf die Evangelen.
Dabei ist aber noch zu beachten, dass von den Kirchenmitgliedern nur 6,04 Milliarden Euro (ca. 67%), aufgebracht wurden, der Rest aus allgemeinen Steuergeldern (ca. 2,96 Milliarden Euro oder 33%) stammt.
Ca. 90% dieser Kirchensteuer wird bei beiden Konfessionen zur Bezahlung von Pfarrern und Kirchenpersonal ausgegeben – die Gehälter der Oberhäupter (Erzbischöfe, Bischöfe, Landesbischöfe, Kirchenpräsidenten) übernehmen großzügigerweise gerne mal die Länder (wie z.B. Bayern) aus allgemeinen Steuermitteln – der Rest geht für Verwaltung und Kirchenbauten drauf.
D.h., im Schnitt sind lediglich lächerliche 8 bis 10% der Kirchensteuer für soziale Projekte dieser Kirchen bestimmt!
Und auch die sozialen Dienste, die gerne mal als Prestigeobjekte auf die Fahnen dieser Organisationen geschrieben werden, werden nicht zu 100% von den Kirchen-Samaritern getragen. Die Kosten von kirchlichen Schulen***, Kindergärten, Krankenhäusern, Altenheimen usw. werden zu 85 bis 100% aus anderen Steuermitteln und/oder von Elternbeiträgen und Krankenkassen gedeckt.
Mit anderen Worten: Der “Sozialträger” Kirche kassiert bei Staat, Ländern und Kommunen für Sozialleistungen kräftigst ab. Über die Verteilung dieser “Zuwendungen” bestimmen die Kirchen dann alleine.
Neben diesen direkten Zuwendungen, haben die Kirchen noch andere finanzielle “Privilegien” (kein Anspruch auf Vollständigkeit):
So sind Kirchen von der Körperschaftssteuer befreit und zahlen keine Steuern bei überwiegend kirchlichen Zwecken dienenden Einrichtungen (z.B. Internate, Studentenwohnheime). Sie sind ebenfalls befreit von Erbschafts- und Schenkungssteuer, sowie von der Grundsteuer, soweit das Geld für Zwecke der religiösen Unterweisung, der Wissenschaft, des Unterrichts, der Erziehung oder für Zwecke der eigenen Verwaltung benutzt werden; für die kirchlichen Alten- oder Pflegeheime wird keine Vermögens- und Gewerbesteuer erhoben.
Die Kirchen haben zudem das Recht auf zur Inanspruchnahme umsatzsteuerfreier Leistungen und Lieferungen (z.B. Kollekte) und haben einen ermäßigten Steuersatz für Umsätze der kirchlichen Zweckbetriebe und Steuerbefreiung für Umsätze im Wohlfahrtsbereich (z.B. Krankenhaus)
Ein weiteres “Privileg” der Kirchen, das Zewell nicht mal erwähnt: Das Sonderarbeitsrecht der Kirchen.
Es verbietet Betriebsräte und Streik. Konfessionslose Angestellte der Kirchen haben nur begrenzte Aufstiegschancen (wenn sie überhaupt eingestellt werden), aus der Kirche austretende Angestellte dürfen fristlos gekündigt werden.
Wie hat es Her Zewell noch gleich formuliert? Die “Privilegien” sind die vielen Aufgaben, die die Kirchen im sozialen Bereich übernehmen, von denen alle Bürger im Freistaat profitieren.
Da kann ich nur sagen: Mit fremdem Geld kann ich das auch.
Mehr Informationen zum Thema, wie sich die Kirchen finanzieren und was sie von ihren Einnahmen für “soziale Projekte” ausgeben:
kirchensteuern.de
Kirchensteuer.de
MIZ Materialien und Informationen zur Zeit
miprox.de
*Er schreibt “Privilegien” tatsächlich in Anführungszeichen, was ich ja nur dahingehen deuten kann, dass es sich um gar keine Privilegien handelt, sondern eher ironisch gemeint ist, es sich also um eine Last der Kirchen handelt, die sie freiwillig übernehmen. Oder sehe ich das falsch?
**Ich unterstelle mal, dass hier nicht willentlich die Unwahrheit verbreitet wurde.
***Auch der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen durch Pfarrer wird von den Ländern finanziert.