Genitalverstümmelung verhindern

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Auf Grund eines Beschlusses des OLG Karlsruhe, darf ein 10jähriges Mädchen außer Landes nach Äthiopien gebracht werden. Blöderweise droht dem Kind dort die Gefahr, von einer Dorfschlächterin die Schamlippen und die Klitoris rausgeschnitten zu bekommen. Nette Tradition und nette Eltern!

Die TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung ruft zu einer Petition gegen dasden Beschluss des Gerichts auf. Allerdings läuft die Beschwerdefrist bereits am 25. Juni ab! Es ist also höchste Eisenbahn die Petition mit zu unterzeichnen.

Die ganze Geschichte beim hpd: Mädchen von Verstümmelung bedroht

Nur eine kleine Randbemerkung: Was mich etwas stört an dieser TaskForce: Kein Wort zur Genitalverstümmelung bei Jungen – besser bekannt als das abschnippeln der Vorhaut.

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9 Kommentare zu “Genitalverstümmelung verhindern”

  1. Die “Petition” ist so unnötig wie ein Kropf. Der Skandal ist nicht die Justiz oder die Deutsche Botschaft, sondern der Rassismus der Frau Laufer (“TaskForce”). Das Mädchen Dinah war nie gefährdet, einer Genitalverstümmelung unterzogen zu werden. Sowohl die Eltern als auch die Großeltern lehnen Genitalverstümmelung strikt ab. Selbst wenn Frau Laufer mit ihrer Hetze 10.000 Menschen dazu bringt, ihr auf den Leim zu gehen, ändert das nichts daran. Im Gegensatz zu Laufer kennen wir Dinah und ihre Eltern persönlich und seit Jahren. Auch ihre Großeltern in Äthiopien kennen wir persönlich. Eltern wie Großeltern sind über jeden Verdacht der Verstümmelung ihrer (Enkel)Tochter erhaben und integer. Das einzige Leid, das Dinah zu tragen hat, sind die Folgen der Belastung der Familie, die sich durch Laufers fortgesetzte rassistische Hetzjagd ergeben. Das Oberlandesgericht hat keineswegs negiert, dass es in Äthiopien Genitalverstümmelung gibt und dass diese eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt und zu unterbinden ist, wenn Gefahr droht. Diese Gefahr droht in diesem Fall aber nicht, deshalb erfolgte der OLG-Beschluss (der Richterspruch liegt uns im Original vor). Auch wir sehen dies so, gemeinsam mit den Eltern und den Großeltern. Laufers Kernforderungen (Ausreiseverbot, jährliche gynäkologische Zwangs-Untersuchungen) sind verfassungswidrig, nun auch vom OLG festgestellt. Wir meinen, im konkreten Fall sind sie darüberhinaus menschenverachtend, ehrabschneidend, verleumdend und beleidigend. Es geht ihr unseres Erachtens nicht um das Mädchen, sondern nur um eigene Publicity – Frau Laufer steht offensichtlich gerne als Gutmensch im Rampenlicht.

  2. Wahoonie sagt:

    Danke für diese Darstellung.

    Aber ich muss gestehen, lieber einmal zuviel auf den Putz gehauen, als ein Kind so einer Tortur auszusetzen.

    Ist halt ähnlich wie bei häuslicher Gewalt – lieber einmal die Polizei gerufen als tatenlos zusehen, oder?

  3. Schneider, Dagmar, Rechtsanwäötin sagt:

    zu Freundeskreis DINAH:

    Zunächst sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellung, was verfassungswidrig oder -gemäß ist, allein das Bundesverfassungsgericht feststellen kann – und nicht das Oberlandesgericht.

    Ihre Kritik erlaube ich mir in ein etwas objektiveres Licht zu rücken:

    Die Eltern werden nicht pauschal vorverurteilt. Vielmehr handelt es sich um eine allgemein bestehende (ca. 3/4 aller Mädchen werden in Äthiopien noch verstümmelt), von den Eltern zunächst unabhängige Gefahr, die eine solche Reise mitsichbringen kann – insb. wenn Mädchen allein reisen. Diese allgemein bestehende Gefahr in den betroffenen (Hochrisiko)ländern ist Anknüpfungspunkt für eine Einzelfallprüfung.

    Es wird von den Gerichten dann eine Rechtsgüterabwägung zwischen den Grundrechten des Mädchens und den Grundrechten der Eltern vorgenommen. Dabei wird insb. berücksichtigt, dass die Folgen einer möglichen Gefahrverwirklichung = Verstümmelung so drastisch wären, dass ein teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (für Auslandsreisen) das kleinere Übel darstellt.

    Dies sah der BGH in einem vergleichbaren Fall (ebenfalls Ausreise ohne die Eltern in ein Hochrisikoland) genauso.

    Es geht ausschließlich um die Abwendung einer abstrakten Gefahr – und zunächst nicht konkret um die Eltern. Dies vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung über eine Verstümmelung meist eben nicht nur eine Entscheidung der Eltern sondern der Großfamilie ist, die zum Teil die Entscheidung der Eltern, das Kind nicht zu verstümmeln, nicht akzeptiert – sich über diese Entscheidung der Eltern hinwegsetzen kann. Dies wäre noch um einiges einfacher, wenn die Eltern gar nicht vor Ort sind.

    Dann muss das Gericht bei seiner Entscheidung auch die konkreten Familienverhältnisse unter Zugrundelegung der heutigen Erkenntnisse zur Genitalverstümmelung berücksichtigen. Wenn eine Familie die Behörden nicht unterstützt, es keine “Belege” dafür gibt, dass in der betroffenen Familie nicht verstümmelt wird und wurde, ist die abstrakte Gefahr – unabhängig von den Aussagen der Eltern, ihr Kind nicht verstümmeln lassen zu wollen – für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ausreichend. Denn: Kein Täter / Anstifter einer Straftat gibt die Planung seiner Tat den Behörden vorher freiwillig bekannt.

    Im vorliegenden Fall begründet das OLG seine Entscheidung auch mit der fatalen Stellungnahme der dt. Botschaft in Äthiopien, die erkennen läßt, dass sich der zuständige Bearbeiter nur unzureichend mit den Gebenheit vor Ort und den Erkenntnissen zur Genitalverstümmelung – z.B. dass zwischen Bildungsgrad/sozialem Status und Verstümmelungsquoten kein Zusammenhang besteht – beschäftigt hat.

    Leider ist es so, dass man sich mit Maßnahmen, die gefährdete Mädchen tatsächlich schützen könnten, immer dem Vorwurf ausgesetzt sehen wird, rassistisch zu sein. Dieser Vorwurf darf uns aber nicht aufhalten, die wenigen Fälle, die bekannt werden, konsequent zu begleiten und dabei die Entscheidung des BGH als Grundlage für ein entschiedenes Vorgehen zu nutzen…

    Mit freundlichen Grüßen,
    Dagmar Schneider, Rechtsanwältin

  4. Freundeskreis Dinah sagt:

    Der Vergleich hinkt (sorry) – Laufers Methoden führen direkt in den Polizeistaat.
    Und hätte sie nach ihrer ersten Mitteilung an das Gericht Ruhe gegeben – okay, dann hätten wir das auch so gesehen, wie Du schreibst.
    Laufer hört aber nicht auf mit ihrer Hetze. Sie erträgt es einfach nicht, kritisiert zu werden. Wer ihr widerspricht, wird mit Hasstiraden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Propagande überzogen.
    Es gibt viele Menschen und Organisationen, die sich ernsthaft mit FGM auseinandersetzen und dagegen kämpfen. Was Laufer betreibt, ist u.E. dagegen Volksverhetzung und Rassismus.
    Und alles nur, weil sie ein unstillbares Verlangen hat, sich öffentlich darzustellen.

  5. Dagmar Schneider sagt:

    zu Freundeskreis DINAH: Zunächst sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass die Feststellung, was verfassungswidrig oder -gemäß ist, allein das Bundesverfassungsgericht feststellen kann – und nicht das Oberlandesgericht. Ihre Kritik erlaube ich mir in ein etwas objektiveres Licht zu rücken: Die Eltern werden nicht pauschal vorverurteilt. Vielmehr handelt es sich um eine allgemein bestehende (ca. 3/4 aller Mädchen werden in Äthiopien noch verstümmelt), von den Eltern zunächst unabhängige Gefahr, die eine solche Reise mitsichbringen kann – insb. wenn Mädchen allein reisen. Diese allgemein bestehende Gefahr in den betroffenen (Hochrisiko)ländern ist Anknüpfungspunkt für eine Einzelfallprüfung. Es wird von den Gerichten dann eine Rechtsgüterabwägung zwischen den Grundrechten des Mädchens und den Grundrechten der Eltern vorgenommen. Dabei wird insb. berücksichtigt, dass die Folgen einer möglichen Gefahrverwirklichung = Verstümmelung so drastisch wären, dass ein teilweiser Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts (für Auslandsreisen) das kleinere Übel darstellt. Dies sah der BGH in einem vergleichbaren Fall (ebenfalls Ausreise ohne die Eltern in ein Hochrisikoland) genauso. Es geht ausschließlich um die Abwendung einer abstrakten Gefahr – und zunächst nicht konkret um die Eltern. Dies vor dem Hintergrund, dass die Entscheidung über eine Verstümmelung meist eben nicht nur eine Entscheidung der Eltern sondern der Großfamilie ist, die zum Teil die Entscheidung der Eltern, das Kind nicht zu verstümmeln, nicht akzeptiert – sich über diese Entscheidung der Eltern hinwegsetzen kann. Dies wäre noch um einiges einfacher, wenn die Eltern gar nicht vor Ort sind. Dann muss das Gericht bei seiner Entscheidung auch die konkreten Familienverhältnisse unter Zugrundelegung der heutigen Erkenntnisse zur Genitalverstümmelung berücksichtigen. Wenn eine Familie die Behörden nicht unterstützt, es keine “Belege” dafür gibt, dass in der betroffenen Familie nicht verstümmelt wird und wurde, ist die abstrakte Gefahr – unabhängig von den Aussagen der Eltern, ihr Kind nicht verstümmeln lassen zu wollen – für den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts ausreichend. Denn: Kein Täter / Anstifter einer Straftat gibt die Planung seiner Tat den Behörden vorher freiwillig bekannt. Im vorliegenden Fall begründet das OLG seine Entscheidung auch mit der fatalen Stellungnahme der dt. Botschaft in Äthiopien, die erkennen läßt, dass sich der zuständige Bearbeiter nur unzureichend mit den Gebenheit vor Ort und den Erkenntnissen zur Genitalverstümmelung – z.B. dass zwischen Bildungsgrad/sozialem Status und Verstümmelungsquoten kein Zusammenhang besteht – beschäftigt hat. Leider ist es so, dass man sich mit Maßnahmen, die gefährdete Mädchen tatsächlich schützen könnten, immer dem Vorwurf ausgesetzt sehen wird, rassistisch zu sein. Dieser Vorwurf darf uns aber nicht aufhalten, die wenigen Fälle, die bekannt werden, konsequent zu begleiten und dabei die Entscheidung des BGH als Grundlage für ein entschiedenes Vorgehen zu nutzen… Mit freundlichen Grüßen, Dagmar Schneider, Rechtsanwältin

  6. Wahoonie sagt:

    und wenn man nichts sagt/macht, dann heißt es hinter wieder, das alle wegschauen – nö, muss nun auch nicht.

    wer sich unbedingt aus traditionellen/religiösen gründen die geschlechtsorgane verstümmeln will, darf das gerne tun (dummheit stirbt nicht aus) – aber finger weg von kindern und minderjährigen, die sich dagegen nicht wehren können.

    gilt im übrigen für alle barbarischen verstümmelungsbräuche, egal ob bei mädchen oder jungen.

    und daher bleibe ich dabei, lieber einmal zuviel als einmal zu wenig – und wenn man sich dabei des vorwurfes des rassimus aussetzt, okay, kann ich mit leben.

  7. Freundeskreis Dinah sagt:

    Es geht doch nicht um “wegschauen”!
    Und es geht auch nicht um “Religion”.
    Es geht um Laufer und ihren Kampf für ihr eigenes Ego.
    FGM ist doch für sie nur das Vehikel, sich öffentlich darzustellen.
    Dass sie dabei ein wichtiges & ernstes Thema missbraucht, macht es nicht besser.
    Detaillierte Hintergründe zum Fall findet Ihr hier:
    http://www.politblogger.net/index.php?s=%22Freundeskreis+Dinah%22

  8. Wahoonie sagt:

    ich kann mich da leider nur wiederholen: lieber einmal zuviel als einmal zu wenig.

  9. Schneider, Dagmar, Rechtsanwäötin sagt:

    @Freundeskreis Dinah: Sie blamieren sich gehörig mit Ihren haltlosen Diffamierungen gegen Frau Laufer.
    Auch wenn Sie sich noch so sehr anstrengen, die Arbeit der TaskForce als Privatangelegenheit einer Einzelperson – nämlich Frau Laufer – zu verunglimpfen: Es geht um die Durch- und Umsetzung kollektiver (!) Forderungen hinsichtlich des Schutzes hoch-gefährdeter Mädchen in unserem Land – die Unterstützung von Organisationen und einzelnen Personen erhält: http://www.taskforcefgm.de/wir.html
    Auch der Fall “Dinah” wurde von verschiedenen Organisationen vorangebracht und unterstützt:
    http://www.taskforcefgm.de/img/aktuelles/erklaerung181208.pdf

    Ob Sie es wahrhaben wollen oder nicht: Das gesellschaftliche Engagement für gefährdete Mädchen – auch gegen die Interessen der Eltern – steht auf einem breiten, wachsenden Fundament.

    Zu guter Letzt: Ihre Unterstellung, Frau Laufer wolle sich “öffentlich darstellen”, ist absurd: Ich kenne die Arbeit der TaskForce von Anfang an: Die TaskForce arbeitet stets diskret, sachbezogen und ohne Profilierung in der Öffentlichkeit, wie in sämtlichen Veröffentlichungen sowie auf der WebSeite belegt wird…Auch im Fall “Dinah” ging das mediale “Gerangel” keinesfalls von der TaskForce oder Frau Laufer aus. Psychologisch gesehen könnte man in Ihren bösartigen Unterstellungen die Projektion des eigenen Fehlverhaltens erkennen. Aber das ist ein anderes Feld…

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